Die Samtgemeinde weist für das Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt darauf hin, dass seit Mittwoch, 6. Mai 2020 öffentliche Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet sind.

Folgende Regeln des Landes Niedersachsen sind hierfür zwingend zu beachten:

"Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten."

Zur Klarstellung folgender Hinweis: Spielplätze auf dem Gelände von Schulen und Kindertagesstätten sind keine öffentlichen Spielplätze. Die Nutzung ist nur im Rahmen des Schul- bzw. Kita-Besuches zulässig.

 

 

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