Wohngeldstelle
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Abteilung Soziale Sicherung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Email: | wohngeld@schwarmstedt.de |
Fax: | 0511/93 69 717 62 |
Erreichbarkeit
Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Dies ist hier online möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns von montags bis freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Tel.: 05071/809-113 und 05071/809-160
Aktueller Hinweis: |
Informationen
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder Klassen- und Kitafahrten. Wer dafür Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Personen, in deren Haushalt ein Kind unter 25 Jahren lebt, können zudem einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen bzw. beantragt haben, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dort finden Sie auch den aktuellen Wohngeldrechner.
Vordrucke
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldanträge samt Anlagen im Original bei der Wohngeldstelle ein.
notwendige Vordrucke für den Mietzuschuss (für Mieter/innen)
• Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
• Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
• Anlage - Angaben des Vermieters zum Wohnraum [alternativ: Mietvertrag und Zahlungsnachweis]
Bitte fügen Sie außerdem folgende Nachweise bei:
• alle aktuellen Einkommensnachweise
• ggf. weitere Anlagen oder Nachweise im Einzelfall
notwendige Vordrucke für den Lastenzuschuss (für Eigentümer/innen)
• Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
• Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
• Anlage - Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
• Anlage - Wohnflächenberechnung [alternativ: Aufstellung vom Architekten]
• Anlage - Fremdmittelbescheinigung [alternativ: Darlehensverträge und Jahresübersichten]
Bitte fügen Sie außerdem folgende Nachweise bei:
• Grundsteuerbescheid
• Grundbuchauszug
• ggf. Kaufvertrag (bei Neuerwerb)
• alle aktuellen Einkommensnachweise
• ggf. weitere Anlagen oder Nachweise im Einzelfall
optionale Vordrucke (je nach Einzelfall)
• Hinweise zum Wohngeldantrag [Information]
• Datenschutzhinweis [Information]
• Anlage - Nachweise und Unterlagen [Übersicht der beizufügenden Unterlagen]
• Beiblatt für weitere Haushaltsmitglieder [für Haushalte mit mehr als 4 Personen]
• Anlage - Verdienstbescheinigung [für Einkommen aus Beschäftigungsverhältnis]
• Anlage - Vermögensverhältnisse
• Anlage - Entgeltliche Überlassung des Wohnraumes an Dritte [insbesondere bei Untervermietung]
• Anlage - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
• Anlage - gemeinsames Sorgerecht
• Anlage - Fragebogen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
• Anlage - Fragebogen Studenten und Auszubildende
• Anlage - allgemeine Angaben zu selbstständiger Tätigkeit
• Anlage - Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
Bitte beachten Sie, dass diese Listen nur eine Übersicht darstellen und nicht abschließend sind. Im Einzelfall können weitere Nachweise angefordert werden.