Ordnungsamt
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Ordnung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-292 |
Fax: | 0511/93 69 717 62 |
Email: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
>> aktuelle Hinweise <<
Übersicht über das Team Ordnung
Hinweis: Diese Seite befindet sich noch im Aufbau und wird in der nächsten Zeit entsprechend erweitert und ausgebaut, damit Sie sich umfassend informieren können. |
Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Schwarmstedt ist allgemein zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung samt Gefahrenabwehr.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen und ggf. Formulare zu konkreten Themenbereichen:
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Genehmigung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer)
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Genehmigung zum Aufstellen von Containern etc. im Straßenraum (Antrag auf Sondernutzung)
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Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk
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Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Bereich
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allgemeine Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen
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Genehmigung von Glücksspiel (kleine Lotterien und Ausspielungen)
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Überwachung der ordnungsgemäßen Hundehaltung
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Ausnahmegenehmigungen von den Ladenöffnungszeiten
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
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Genehmigung zum Aufhängen von Plakatwerbung
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Überwachung des ruhenden Verkehrs
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Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsschutz
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Durchsetzen der Straßenreinigungspflicht
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Weiterleitung von Anträgen auf Straßensperrungen
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Weiterleitung von Umzugsanzeigen
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Annahme und Weiterleitung von Veranstaltungsanzeigen an den Landkreis Heidekreis
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Durchführung von Wahlen
- Durchführung des Vorverfahrens bei Wildschäden
Für die Unterbringung von Obdachlosen wenden Sie sich bitte an das Team Obdach:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Obdach
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-161 |
Fax: | 0511/93 69 717 62 |
Email: | obdach@schwarmstedt.de |
Für andere ordnungsrechtliche Angelegenheiten, wie
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melderechtliche An-, Um- und Abmeldungen
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gewerberechtliche An-, Um- und Abmeldungen
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Beantragung von Ausweisdokumenten
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Beantragung von Führungszeugnissen
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Gaststättenanzeigen
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Ausstellung von Fischereischeinen
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Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
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Ausgabe von Briefwahlunterlagen
wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Für die Abfallentsorgung sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang ist der Landkreis Heidekreis zuständig.
Nähere Informationen zu den Abfuhrzeiten usw. erhalten Sie über die Abfallwirtschaft Heidekreis.
Weitere zuständige Entsorgungsunternehmen können Sie direkt den jeweiligen aufgestellten Containern entnehmen. Hierzu gehören unter anderem:
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Altglas – Nehlsen AG
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Altglas – Martin Bertram e.K.
Illegale Müllentsorgungen auf öffentlichen Flächen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, melden Sie gerne direkt dem Ordnungsamt, damit diese kurzfristig entsorgt werden können.
Bei Nachbarschaftskonflikten und anderen privatrechtlichen Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an das Schiedsamt der Samtgemeinde Schwarmstedt.
Hilfreiche Informationen:
Tipps für Nachbarn - Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten
Grillfeuer, Feuerschalen und offene Kamine im Garten
Für Anliegen im Bereich der Videoüberwachung durch Privatpersonen gibt es verschiedene Zuständigkeiten:
Wenn private Kameras oder Kameras, bei denen kein Hinweisschild angebracht ist, den öffentlichen Bereich bzw. Teile davon (z.B. Gehwege, Straßen usw.) aufnehmen, wenden Sie sich bitte an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen:
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/videouberwachung/videoueberwachung-175953.html
Sollte eine Kamera auf Ihr Grundstück gerichtet sein, sind Ihre Persönlichkeitsrechte betroffen und Ihnen steht der Zivilrechtsweg offen.
https://www.amtsgericht-walsrode.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/startseite-wir-uber-uns-zustandigkeiten-172958.html
In besonders schwerwiegenden Fällen kann dies auch eine Straftat nach § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen.
Dann sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
In vielen weiteren Angelegenheiten können Sie sich an den Landkreis Heidekreis wenden. Dies betrifft unter anderem:
- Ausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
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Ausstellung von Reisegewerbekarten
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Genehmigung von gewerberechtlichen Erlaubnissen
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Festsetzung von Märkten
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Überprüfung der ordnungsgemäßen Tierhaltung
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Überwachung des fließenden Verkehrs
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Gewerbeuntersagungen
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gewerblicher Immissionsschutz
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Abnahme von fliegenden Bauten (z.B. Zelt, Bühne, Karussell)
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Genehmigung von Versammlungsstätten
Für die Anzeige von Straftaten und im Rahmen der Gefahrenabwehr außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes ist die Polizeistation Schwarmstedt Ihr Ansprechpartner.
Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
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