Leinenzwang während der Brut-/Setzzeit

und weitere Pflichten für Hundehalter

Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Schwarmstedt weist darauf hin, dass gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der freien Landschaft jede Person dazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

    1) ganzjährig nicht streunen oder wildern und
    2) in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (allgemeine
         Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine
         geführt werden.

Ausgenommen von dem unter 2) Genannten sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführerhunde sind.

Der Leinenzwang besteht im genannten Zeitraum für die freie Landschaft. Gemäß § 2 NWaldG besteht die frei Landschaft aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Nicht als freie Landschaft gelten Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. So reicht es manchmal schon aus, dass ein Hund ein Junges nur berührt. Der fremde Geruch irritiert dann die erwachsenen Tiere und lässt sie eventuell den eigenen Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden.

Pflichtverletzungen gegen diese Regelungen aus dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können gemäß § 42 NWaldLG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Nähere Informationen zum Leinenzwang erhalten Sie auch auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
www.ml.niedersachsen.de

Ergänzend wird auf die Reinigungspflichten der Hundehalter hingewiesen. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Verantwortlichen, also demjenigen, der den Hund ausführt, umgehend zu beseitigen. Die ist in der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 19.04.2005 geregelt.


Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Im Auftrag
gez. Beesch

 

 

 

   
16.05.2024

bekanntmachung-sg-2024-05-oeefdDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales, als Besichtigung der vier samtgemeindeeigenen Friedhöfe, findet am 12.06.2024, um 16:00 Uhr, statt. Treffpunkt: Friedhof Buchholz (Aller).

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16.05.2024

bekanntmachung-essel-2024-05-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 23.05.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke, statt.

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13.05.2024

bekanntmachung-gilten-052024Die nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gilten findet am 16.05.2024 statt.

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06.05.2024

bekanntmachung-sg-2024-05-schulDie nächste Sitzung des Schulausschusses findet am 13.05.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Am Schloonberg 7, Grundschule Schwarmstedt, statt.

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23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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