Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau-Fallingbostel, gelegenen Wirtschaftswege
- Allerhornsweg auf gesamter Länge ab Südgrenze des Schützenhausgrundstückes bis zur Einmündung Bothmerscher Bültweg,
- Bassenkampsweg ab dem Einmündungsbereich Neue Landweg bis zur Einmündung Heesternweg, Flurstück 1, Flur 10, zur Länge von ca. 980 m, sowie
- Listerweg auf gesamter Länge ab der Südgrenze des Sportplatzgrundstückes bis zur Einmündung Bothmerscher Bültweg
auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer zu beschränken (Teileinziehung).
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hiermit bekanntgegeben.
Ein Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecken liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Buchholz (Aller), Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 36, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, den 18.07.2006 Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
gez. Frische
Bekanntmachung der Gemeinde Buchholz
über die Ankündigung der Teileinziehung von Wirtschaftswegen