Bekanntmachung der Gemeinde Buchholz
Die in den Gemarkungen Buchholz (Aller) und Marklendorf der Gemeinde Buchholz (Aller) gelegenen Wirtschaftswege. - Gemarkung Buchholz (Aller) -
- Hägensandsweg östlich der L 190 bis Bothmerscher Bultweg;
- Hägensandsweg westlich der L 190 bis Gemarkungsgrenze Hope;
- Bothmerscher Bultweg ab L 190 bis Gemarkungsgrenze Lindwedel;
- Sandellenweg ab L 190 bis Wegesternkreuzung;
- Bassenkampsweg ab K 102 bis Neulandweg;
- Schwarmstedter Moorweg ab L 190 bis zur 1. Wegegabelung (Gemarkungsgrenze Schwarmstedt)
- Gemarkung Marklendorf -
- Kiebitzfeldweg ab südlich des Mühlenwegs auf gesamter Länge;
- Verlängerung Triftweg/Bruchfeldweg ab südlich der ehemaligen Bahntrasse bis Listerweg;
- Seefeldsweg ab südlich der B 214 auf gesamter Länge;
- Holzweg ab südlich der B 214 auf gesamter Länge
sollen gemäß Ratsbeschluss vom 20.06.2007 aus Gründen des öffentlichen Wohls auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer beschränkt werden.
Die vorgenannten Wirtschaftswege bzw. Teilstrecken werden daher gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung teilweise eingezogen.
Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz am 31.08.2007.
Rechtsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Hinweis:
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, wird empfohlen, sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu wenden.
Schwarmstedt, den 20.12.2007
Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
gez. Frische