Bekanntmachung
über die Widmung einer Gemeindestraße in der
Gemeinde Buchholz (Aller)
Das Teilstück der geplanten Gemeindestraße „Vor dem Lister“ in der Gemarkung Marklendorf (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Das Teilstück der geplanten Gemeindestraße besteht aus dem Flurstücken12/12 der Flur 5, Gemarkung Marklendorf. Es beginnt nordöstlich an der Straße „Berkhofer Weg“. Die Gesamtlänge des Teilstückes beträgt ca. 68 m.
Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Straße und den Geh- und Radweg ist die Gemeinde Buchholz (Aller).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Lindwedel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, den 27.02.2017 |
Gemeinde Buchholz (Aller) Der Gemeindedirektor gez. Gehrs |