2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Westerholz“ mit örtlicher Bauvorschrift; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Westerholz“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung beschlossen.