Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“ zwischen der Einmündung Vor dem Dorfe und der Gemarkungsgrenze Buchholz (Aller) / Essel (Gemarkung Buchholz (Aller), Flur 1, Flurstück 72/1 Teilfläche) zur Länge von ca. 610 m zum 01.03.2005 auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer zu beschränken (Teileinziehung).
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hiermit bekanntgegeben.
Ein Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Buchholz (Aller) (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, 31.10.2004 Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Marquardt
Bekanntmachung Buchholz (Aller)
Bekanntmachung über die Ankündigung der Teileinziehung einer Gemeindestraße
Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“