Bekanntmachung der Gemeinde Gilten
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem Oberfelde II“ von Gilten, OT Norddrebber, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung; öffentliche Auslegung.
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 22. September 2006 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Auf dem Oberfelde II“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung und der Begründung, einschließlich Umweltbericht, dazu zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 liegt am Westrand der Ortslage von Norddrebber in Verlängerung der Gemeindestraße Auf dem Oberfelde in nördlicher Richtung.
Der Bebauungsplan dient der Errichtung von Einfamilienhäusern zur Deckung des Wohnbedarfs.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
· Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht
· umweltbezogene Stellungnahme des Landkreises Soltau-Fallingbostel
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Auf dem Oberfelde II“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung und Begründung dazu liegen in der Zeit von Montag, den 06.11.2006, bis einschließlich Mittwoch, den 06.12.2006, im Rathaus in Schwarmstedt, Am Markt 1, Zimmer 36, während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.00 Uhr
(zwischen 12.00 und 15.00 Uhr bitte statt in Zimmer 36 im Bürgerbüro melden)
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungszeit können Interessierte Stellungnahmen dazu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Gilten vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schwarmstedt, den 23.10.2006 GEMEINDE GILTEN
Der Gemeindedirektor
gez. Frische