Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Oberfelde III“ von Nordrebber mit örtlicher Bauvorschrift; Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB, aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, und aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 07.05.2018 den Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Oberfelde III“ von Nordrebber mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung mit Umweltbericht beschlossen.