Bekanntmachung Gilten
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 16.07.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 101 NGO beschließt der Rat
a) über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010;
b) dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2010
Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2010 sowie der um die Stellungnahme des Gemeindedirektors ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Soltau-Fallingbostel über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 der Gemeinde Gilten vom 19.12.2011 liegen gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 NGO bzw. § 120 Abs. 4 Satz 1 NGO vom 02.08.2012 bis einschließlich 10.08.2012 während der Dienststunden im Rathaus Schwarmstedt, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf Verlangen werden davon Ausfertigungen oder Auszüge gegen Erstattung der Kosten gefertigt.
Schwarmstedt, den 16.07.2012
Gemeinde Gilten
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Marquardt