Bebauungsplan Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m § 13b BauGB
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen.
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