Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchende Südwest von Gilten“ mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchende Südwest von Gilten“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.
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