Bebauungsplan Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift; öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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