Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Bioenergie Nienhagen“ Bekanntmachung der eingeschränkten erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Bioenergie Nienhagen“ beschlossen. In seiner Sitzung am 24.02.2022 hat der Rat der Gemeinde Gilten dem geänderten Entwurf zugestimmt und die eingeschränkte erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Bioenergie Nienhagen“ beschlossen.
Wenn Sie das Dokument nicht sehen können, klicken Sie hier