Bebauungsplan Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift - erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 dem 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Suderbruch, An der Kirche“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und die er-neute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
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