Die Gemeindestraße besteht aus den Flurstücken 75/1 und 75/2 (Teilfläche), der Flur 9, der Gemarkung Essel. Sie beginnt am Ende der innerörtlichen Gemeindestraße „Bothmerscher Weg” und endet an der Gemarkungsgrenze Essel / Bothmer (Brücke über den Varrenbruchsgraben. Die Gesamtlänge beträgt ca. 890 m.
Die Teilstrecke in Höhe des sog. Eichenwaldes, ab der Gemarkungsgrenze Essel / Bothmer in östlicher Richtung auf einer Länge von ca. 270 m verlaufend, wird ausschließlich auf die Benutzung durch den land- und forstwirtschaftlichen Anliegerverkehr, sowie für Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Gemeindestraße ist die Gemeinde Essel.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 2941, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Hinweis:
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, 18.04.2005
Gemeinde Essel
Der Gemeindedirektor
gez. Frische