Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „VEP Nordmeyer“, 2. Änderung
Der Rat der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „VEP Nordmeyer“, 2. Änderung, gefasst.
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