2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „VEP Nordmeyer“; Beschluss über den Bebauungsplan gern. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 26. April 2021 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „VEP Nordmeyer“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
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