Bekanntmachung über die Teileinziehung von Wirtschaftswegen
Der in den Gemarkungen Hope gelegenen Wirtschaftsweg
Bahnhofsweg; ab Ende Wochenendgebiet „Raakheide“ bis Einmündung Celler Weg
soll gemäß Ratsbeschluss vom 17.10.2012 aus Gründen des öffentlichen Wohls auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Anliegerverkehr und für Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt werden.
Der vorgenannte Wirtschaftsweg wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung teilweise eingezogen.
Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz am 31.10.2012.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Lindwedel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Hinweis:
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, wird empfohlen, sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Lindwedel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu wenden.
Schwarmstedt, den 05.02.2013 Gemeinde Lindwedel
Der Gemeindedirektor
Gez. Gehrs