Erlass einer Gestaltungssatzung für drei Teilbereiche innerhalb der Gemeinde Lindwedel; Aufstellungsbeschluss gem. § 84 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lindwedel hat gem. § 84 Abs. 3 NBauO in seiner Sitzung am 22.06.2021 beschlossen, für drei Teilbereiche in der Gemeinde Lindwedel eine Gestaltungssatzung über die örtliche Bauvorschrift zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
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