Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Contidrom) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.03.2016 dem Vorentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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