Gemeinde Schwarmstedt, 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.