1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31„Bahngärten“; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 26.Oktober 2017 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 „Bahngärten“ als Satzung und die Begründung beschlossen.