Die Gemeindestraßen „Zum Kiessee“ und „Celler Straße“ (Stichweg) in der Gemarkung Schwarmstedt werden mit Wirkung vom 01.05.2004 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr neu gewidmet. Die Gemeindestraße „Zum Kiessee“ besteht aus den Flurstücken 237/65 und 237/28 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 676/3 der Flur 1 der Gemarkung Schwarmstedt. Sie beginnt an der Straße „Am Bornberg“ zwischen den Flurstücken 237/6 und 237/10 und endet als Stichweg neben dem Flurstück 237/68. Die Gesamtlänge beträgt ca. 350 m.
Die Gemeindestraße „Celler Straße“ (Stichweg) besteht aus dem Flurstück 686/12 und einer Teilfläche des Flurstücks 676/3 der Flur 1 der Gemarkung Schwarmstedt. Sie beginnt an der „Celler Straße“ B 214 zwischen den Flurstücken 239/15 und 237/48 und endet am zur Gemeindestraße „Zum Kiessee“ gehörenden Stichweg neben dem Flurstück 237/47. Die Gesamtlänge beträgt ca. 73 m.
Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Straßen ist die Gemeinde Schwarmstedt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schwarmstedt (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.
Schwarmstedt, 07.05.2004
Gemeinde Schwarmstedt
Der Gemeindedirektor
In Vertretung gez. Marquardt