Bekanntmachung der Gemeinde Schwarmstedt
Gemeinde Schwarmstedt, Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" mit örtlicher Bauvorschrift (Aufstellung) und Bebauungsplan Nr. 27 „Birkenkamp" (Teilaufhebung); öffentliche Auslegung.
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 7. Juli
2004 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II"
mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Durch den Bebauungsplan wird der in seinem räumlichen
Geltungsbereich liegende Teil des Bebauungsplans Nr. 27
„Birkenkamp" aufgehoben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter
dem Mönke II" liegt im Nordteil der Ortslage von Schwarmstedt auf der
Westseite des Weges „Zum Kiessee". Er umfasst einen Teil des
Weges, die Obstplantage (Flurstücke 238/2, 238/3 und 238/4) und ganz
oder teilweise die nach Westen anschließenden Flurstücke 243/32;
243/42, 243/40, 243/43, 243/36 und 243/23 der Flur 1 , Gemarkung
Schwarmstedt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem
folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.
Für den Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" soll keine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" mit
örtlicher Bauvorschrift und die Begründung dazu liegen in der Zeit von
Mittwoch, den 15. September 2004 bis einschließlich Freitag, den
15. Oktober 2004 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Zimmer 17)
in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der Sprechzeiten, Montag bis
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, öffentlich aus,
nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten (Tel.:
05071/809-136). Während der Auslegungszeit können Interessierte
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem
Mönke II" mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schwarmstedt
vorbringen.
Schwarmstedt, den 03.09.2004
GEMEINDE SCHWARMSTEDT
Der Gemeindedirektor
Im Auftrag
gez. Dunker