Stadt Neustadt stellt Flächennutzungsplan Windenergie auf / Frühzeitige Beteilung der Betroffenen
Die Stadt Neustadt hat der Samtgemeinde Schwarmstedt und ihren Mitgliedsgemeinden mitgeteilt, dass sie einen Flächennutzungsplan Windenergie aufgestellt hat und nunmehr die frühzeitige Beteiligung durchführt. Plangebiete sind u.a. ein Bereich östlich von Esperke nahe dem Wohngebiet Hoper Bahnhof und ein Bereich westlich von Niedernstöcken / Stöckendrebber. Gemeindedirektor Björn Gehrs kündigte an das Thema zeitnah in die Gremien der Räte Lindwedel, Schwarmstedt und Gilten einzubringen. "Dies erfolgt mit dem Ziel frühzeitig eine Stellungnahme zu den Planungen der Nachbarkommune abzugeben, um eigene Interessen einzubringen", erläutert Gehrs. Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planungen bei der Stadt Neustadt zu informieren und dort eine Stellungnahme abzugeben. Die Bekanntmachung der Stadt Neustadt lautet wie folgt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Neustadt a. Rbge. gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung vom 06.03.2014 beschlossen, einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ für die Stadt Neustadt a. Rbge. aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. Die Stadt strebt eine Neukonzeption der bestehenden Windenergieplanung unter Anwendung aktueller Planungskriterien und neuerer Rechtsprechung an. Das Interesse am Ersetzen von Altanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen (Repowering) wird dabei besonders berücksichtigt.
Der Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans stellt elf Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationsfläche Windenergie“ dar. Außerhalb dieser Flächen sind Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB in der Regel ausgeschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ wird in der Zeit
vom 20. Oktober 2014
bis einschließlich 20. November 2014
öffentlich ausgelegt. Ergänzend wird der Vorentwurf in diesem Zeitraum auch hier auf der Internetseite der Stadt Neustadt a. Rbge eingestellt. Die Unterlagen stehen am Ende dieser Seite als Download ("Dokumente") zur Verfügung.
Jedermann hat die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem er Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringt.
Auslegungsort:
Stadt Neustadt a. Rbge., Theresenstraße 4, 31535 Neustadt a. Rbge., Eingang D im Erdgeschoss
Öffnungszeiten:
Mo. u. Di. von 8 bis 16 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr und Mi. u. Fr. von 8 bis 12 Uhr