Satzung über die Rechtsstellung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 1 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt am:18.05.2015 beschlossen: