Verlängerte erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 den Entwurf des o.g. Bauleitplanes einschließlich seiner Begründung sowie deren erneute öffentliche Auslegung mit Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.