Satzungsänderung Hauptsatzung
B e k a n n t m a c h u n g
1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012
Aufgrund der §§ 12 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.S.5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 09.10.2019 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Bekanntmachungen
§ 12 Ziffer 1, erhält folgende Fassung:
Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Samt-gemeinde Schwarmstedt werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse www.schwarmstedt.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstel-lungstages und auf die Internetadresse ist in der Walsroder Zeitung nachrichtlich hinzuweisen.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 12 Ziffer 1 der Hauptsatzung vom 13.12.2012 außer Kraft.
Schwarmstedt, den 21.10.2019
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs