1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 09.11.2015
Aufgrund der §§ 10, 44 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.S.5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 24.03.2020 folgende 1. Änderungs-satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossen
Wenn Sie das Dokument nicht sehen können, klicken Sie hier