B E K A N N T M A C H U N G
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Absatz 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) in dem Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 73 - 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Erweiterung der Tank + Rast Anlage Allertal (Ost- und Westseite) und den Neubau der Anschlussstelle Allertal
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Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 2 und 4 PlanSiG durchgeführt.
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Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planänderungsverfahren geäußert haben, sowie auf Betroffene.
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Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 12.11.2021 zugangs-geschützt auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt.
Der Code für den Zugang zur Online-Konsultation wird den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können den Zugangscode schriftlich bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover oder auf elektronischem Weg unter poststelle@nlstbv.niedersachsen.de anfordern.
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Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 29.10.2021 bis zum 12.11.2021 schriftlich oder elektronisch zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird je-doch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
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Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.
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Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der oben genannten Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einsehbar.
Ferner wird der Text der Bekanntmachung rechtzeitig vor Beginn der Online-Konsultation gesondert auf den Internetseiten der Samtgemeinde Ahlden (www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Aktuelles/Bekanntmachungen/),
der Gemeinde Hademstorf (www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hademstorf/Politik%20&%20Verwaltung/Bekanntmachungen/),
der Samtgemeinde Schwarmstedt (www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/aktuelles/bekanntmachungen),
sowie der Stadt Walsrode (www.walsrode.de/Bekanntmachungen) einsehbar sein.
Schwarmstedt, den 19.10.2021
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Samtgemeinde Schwarmstedt
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Walsrode, den 19.10.2021
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Stadt Walsrode
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Hodenhagen, den 19.10.2021
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Samtgemeinde Ahlden
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Hademstorf, den 19.10.2021
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Gemeinde Hademstorf
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