B E K A N N T M A C H U N G
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 13.05.2022 – Az. 4134-31027-1/A 7 Allertal -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschließlich zum 11.07.2022 bei
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Der Samtgemeinde Ahlden:
Im Büro UG 1 der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, während der Dienststunden
Montag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhrund nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 05164/9707-741 auch außerhalb der Öffnungszeiten
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Der Stadt Walsrode:
Im Rathaus Walsrode, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, Abteilung Stadtentwicklung, während folgender Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Walsrode, Tel.: 05161 977-258 oder -240 sowie auch elektronisch unter planung@walsrode.de andere Zeiten vereinbart werden.
- Der Samtgemeinde Schwarmstedt:
Im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Fachbereich 3 - Technische Dienste, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 05071 / 809 - 0 oder - 133) generell während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Donnerstag: außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr
und nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 05071/809-133 sowie elektronisch unter bauleitplanung@schwarmstedt.de auch außerhalb dieser Zeiten.
zur allgemeinen Einsicht aus. Bei Einsichtnahme in die Unterlagen im jeweiligen Rathaus sind die dort aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite:
https://uvp.niedersachsen.de/startseite
und
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz / § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden (www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Aktuelles/Bekanntmachungen/), der Samtgemeinde Schwarmstedt (www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/aktuelles/bekanntmachungen) sowie der Stadt Walsrode (www.walsrode.de/Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Schwarmstedt, den 22.06.2022
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Samtgemeinde Schwarmstedt
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Walsrode, den 22.06.2022
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Stadt Walsrode
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Hodenhagen, den 22.06.2022
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Samtgemeinde Ahlden
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