Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
- Geschäftsjahre 2024 bis 2028 -
Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12. Juni 2023 bis einschließlich 16. Juni 2023
zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten an folgendem Ort aus:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Gegen die Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach den Regelungen der §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Schwarmstedt, den 02.06.2023
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs