Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt
Samtgemeinde Schwarmstedt, 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Windkraftanlagen); öffentliche Auslegung.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in
seiner Sitzung am 20. Juli 2004 dem 2. Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans (Windkraftanlagen) mit Erläuterungsbericht
zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Inhalt der 12. Änderung ist die
Darstellung von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im
Gebiet der Mitgliedsgemeinde Buchholz (Aller) und der Ausschluss von
Windkraftanlagen im übrigen Samtgemeindegebiet.
Die Lage und Abgrenzung der Flächen, die für die Errichtung von
Windkraftanlagen dargestellt werden, ergibt sich aus dem folgenden
Kartenausschnitt.
Die 12. Änderung ist eine gemeinsame Planung der Samtgemeinde
Schwarmstedt mit den Samtgemeinden Ahlden und Rethem gem.
§ 204 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch. Mit ihr werden für die drei Samtgemeinden
gemeinsam Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen
dargestellt. In den Samtgemeinden Ahlden und Rethem
werden keine Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen
dargestellt werden. Außerhalb der dargestellten Flächen werden keine
Windkraftanlagen zugelassen.
Der 2. Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Windkraftanlagen)
und der Erläuterungsbericht dazu liegen in der Zeit von
Mittwoch, den 15. September 2004 bis einschließlich Freitag, den
15. Oktober 2004 in der Samtgemeindeverwaltung im Rathaus (Zimmer
17) in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der Sprechzeiten, Montag
bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, öffentlich
aus, nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten
(Tel.: 05071/809-136). Während der Auslegungszeit können Interessierte
Anregungen zum 2. Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans
(Windkraftanlagen) und dem Erläuterungsbericht dazu
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde
Schwarmstedt vorbringen.
Schwarmstedt, den 03.09.2004
SAMTGEMEINDE SCHWARMSTEDT
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Frische