Die Verbände und Vereine der Samtgemeinde Schwarmstedt und deren Mitgliedsgemeinden werden gebeten, die Anträge für Vereinszuschüsse und Investitionen für das Jahr 2005 bis zum 31.12.2004 formlos zu beantragen.
Vereine, die den Förderrichtlinien der Samtgemeinde Schwarmstedt, der Gemeinde Schwarmstedt sowie der Gemeinde Essel unterliegen, werden gebeten, ihre Anträge bis zum 15.01.2005 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt.
Entsprechende Antrags-Vordrucke sind im Rathaus, Zimmer 5, erhältlich.
Ich bitte um Einhaltung der genannten Abgabefristen.
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Frische