Personaldokumente (Pässe und Ausweise)
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-99 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | buergerbuero@schwarmstedt.de |
Terminbuchung Bürgerbüro / Standesamt |
Personaldokumente (Pässe u. Ausweise)
Die Beantragung & Ausstellung von Personaldokumenten kann nur bei Anwesenheit der betroffenen Person erfolgen. Dies gilt auch für Kinder.
Datenschutzhinweis gem. Art. 13 DSGVOPersonalausweis
vorläufiger Personalausweis
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Einreisebestimmungen
Verlust von Ausweisdokumenten
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.
Funktionen
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
- z.B. für die Identifizierung im Internet - elektronische Signatur (separat zu erwerben)
- ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren - zwei digitale Fingerabdrücke
- Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden
Antrag
Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
Abholung
Sobald Ihr neuer Personalausweis bei uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Ab 15 Jahren und 9 Monaten erfolgt dies durch Übersendung des PIN-Briefes.
Sie können auch eine andere Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen.
Verwenden Sie hierfür bitte unseren Vollmachts-Vordruck.
Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten (vorläufigen) Personalausweis mit, damit wir diesen einziehen bzw. entwerten können.
Gebühren
- Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Über 24 Jahren: 37,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zum neuen Personalausweis sind im Personalausweisgesetz (PAuswG), in der Personalausweisverordnung (PAuswV) und in der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) geregelt.
Weitere Informationen
Hinweise zu den Neuerungen und zusätzlichen Funktionen des Personalausweises finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Anbieter von Zertifikaten für die digitale Unterschrift: www.bundesnetzagentur.de
Informationen über die Lesegeräte für die digitale Unterschrift: www.bsi.bund.de
Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion: www.ausweisapp.bund.de
Informationen zur sicheren Internetnutzung: www.bsi-fuer-buerger.de und www.sicher-im-netz.de
Alle Deutschen, die in der Samtgemeinde Schwarmstedt mit Hauptwohnung gemeldet sind, können bei uns einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen vorläufigen Personalausweis benötigen, z.B. wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
- vor Ort werden zudem Fingerabdrücke aufgenommen, die in einem Chip im Personalausweis gespeichert werden.
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises wird grundsätzlich der „normale“ Personalausweis mit beantragt!
Wichtig:
Im vorläufigen Personalausweis ist kein Chip enthalten und es können keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.
Sollten Sie den vorläufigen Personalausweis für eine Reise nutzen, vergewissern Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen (s.u.)!
Gebühr
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Flyer zum neuen Reisepass:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24019-reisepass-flyer.html
Alle Deutschen, die in der Samtgemeinde Schwarmstedt mit Hauptwohnung gemeldet sind, können bei uns einen Reisepass beantragen.
Antrag
Ein Reisepass wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
- vor Ort werden zudem Fingerabdrücke aufgenommen, die in einem Chip im Reisepass gespeichert werden.
Abholung
Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt in der Regel ca. 3-4 Wochen. In der Ferienzeit kann es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Sobald Ihr neuer Reisepass bei uns vorliegt, werden Sie per Mail oder Brief benachrichtigt. Sie können auch eine andere Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen.
Verwenden Sie hierfür bitte unseren Vollmachts-Vordruck oder das Benachrichtigungsschreiben
Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten (vorläufigen) Reisepass mit, damit wir diesen einziehen bzw. entwerten können.
Gültigkeit
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Gebühr
Unter 24 Jahren: 37,50 €.
Über 24 Jahren: 70,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
„Expresspass“
Der Reisepass kann als Expressvariante bestellt werden. Er wird dann vorrangig produziert und ist in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Werktagen Fertiggestellt und abholbereit. Auf den Reisepass selber hat dies keine Auswirkungen. Es wird jedoch ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe von 32,-€ erhoben.
Vorläufiger Reisepass (Ausnahmefall)
Benötigen Sie aus wichtigem Grund (z.B. kurzfristige Dienstreise oder Sterbefall eines Familienangehörigen im Ausland) kurzfristig einen Reisepass und es ist abzusehen, dass der neu beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird (auch nicht die Expressvariante), können wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Ein Reisepass wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
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Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig.
Gebühr
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €.
Achtung!
Der vorläufige Reisepass enthält keine Fingerabdrücke! Daher ist vorab zu klären, ob für das jeweilige Reiseland ein vorläufiger Reisepass ausreicht (s.u.)!
Informationen zu den Einreisebestimmungen
Welches Personaldokument für die Einreise in ein bestimmtes Land erforderlich ist, erfahren Sie
- beim Reisebüro oder Reiseveranstalter
- unter http://www.auswaertiges-amt.de
- bei der jeweiligen Botschaft /dem jeweiligen Konsulat
Die Sachbearbeiter des Bürgerbüros dürfen hierzu keinerlei Auskünfte erteilen.
Verlust der Ausweispapiere
Wenn Sie Ihr Ausweispapier verloren haben oder Ihnen gestohlen wurde, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir eine Verlustanzeige aufnehmen können. Auch wenn Sie bereits eine Verlustanzeige direkt bei der Polizei gestellt haben, melden Sie sich bitte bei uns, denn die Anzeigepflicht über den Verlust oder das Wiederauffinden von Ausweispapieren besteht gegenüber der Ausweis- bzw. Passbehörde.