Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Wildschaden
Wildschaden
Abteilung Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste
Herr Beesch
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071/809-163 |
Email: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
Wildschaden
Ersatzpflichtiger Wildschaden liegt vor, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt wird.
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das Grundstück zuständigen Behörde, Samtgemeinde Schwarmstedt, anmeldet.
Der Anmeldung soll ein förmliches Einigungsgespräch der Beteiligten vorausgehen.
Die Durchführung eines Vorverfahrens zur Regulierung eines Wild- und Jagdschadens ist gebührenpflichtig.
Ein formeller Antrag zur Anmeldung eines Wild- /Jagdschadens ist im Rathaus, Zimmer 6 erhältlich.
siehe auch: Ablauf beim Auftreten von Wildschäden