Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Ordnung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-292 |
Fax: | 0511/93 69 717 62 |
Email: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
Ladenöffnungszeiten
In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot.
Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:
- Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
- Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
- Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
- Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
- Hofläden,
- den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
- auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
- auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
- auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
- auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.
Ausnahmegenehmigung für verkaufsoffene Sonntage
Die Möglichkeit der Durchführung von bis zu vier "verkaufsoffenen Sonntagen" im Jahr (bzw. bis zu acht "verkaufsoffenen Sonntagen" in Ausflugsorten) ist eine Ausnahme vom generellen Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn sie von der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstelleninhaber/innen oder von einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung beantragt wird.
Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin bei der Samtgemeinde Schwarmstedt eingereicht werden.
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