Satzung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen der Samtgemeinde Schwarmstedt

1. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen der Samtgemeinde Schwarmstedt in der Fassung vom 04.11.2015

Aufgrund der §§ 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 02.04.2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen beschlossen:

 

§ 1

§ 4, Nr. 1, wird durch Hinzufügung des folgenden Buchstabens ergänzt:

m) Pressesprecher/Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der Samtgemeindefeuerwehr 30,00 EUR.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.05.2019 in Kraft.

 

Schwarmstedt, den 18.04.2019

Samtgemeinde Schwarmstedt

 

gez. Gehrs

L.S. Samtgemeindebürgermeister

 

 

   
12.08.2021

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
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